Ihr Netzanschluss für Erdgas in Ahlen

Sie planen in unserem Netzgebiet einen neuen Netz-/Hausanschluss, auch als Bauanschluss während der Bauphase?

Sobald die Genehmigung für das von Ihnen geplante Bauvorhaben vorliegt, haben ab sofort die Möglichkeit, Ihren Hausanschluss über einen Installateur, eine Planungsfirma oder auch persönlich über unser Onlineportal anzumelden. Das geht schnell und Sie sehen den aktuellen Status Ihrer Anmeldung jederzeit online.

Bitte informieren Sie sich vor der Portalnutzung über die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen und halten sie diese bei der Beantragung im Dateiformat "pdf" bereit.

Benötigen Sie einen Anschluss für Gewerbe- oder Geschäftskunden oder Privathaushalte?

Wählen Sie dazu, ob sich der Anschluss für die Privathaushalte oder Gewerbe- und Geschäftskunden befindet.  

Netzanschlüsse werden als Kabelhausanschluss durch uns oder unsere Dienstleister erstellt.

Bitte berücksichtigen Sie bereits in der Planungsphase eine DVGW-zugelassene Hauseinführung und stimmen Sie die Lage innerhalb des  Hausanschlussraumes - möglichst zur Straßenseite - mit uns ab. Es gelten die allgemeinen annerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Niederdruckanschlussverordnung.

Ausführliche Erläuterungen zum Antrag enthält unser Hinweisdokument. Bitte beachten Sie dieses vor Antragstellung. 

In unserem Portal können Sie für Ihr Anschlussobjekt ganz bequem Ihren Netzanschluss online beantragen.

Zum Erhalt eines unverbindlichen Kostenvoranschlags, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen vollständig ein. 
 
Anmeldung zur Gasversorgung
Lageplan im Maßstab 1/500 mit genauer Lage des Gebäudes (Bebauungs-, Katasterplan)
Grundrisszeichnung und Lageplan des Montageortes im Gebäude

 


Allgemeine Informationen:

Wir unterscheiden generell die Positionen Baukostenzuschuss (BKZ) zur Finanzierung des gesamten Netzes und Hausanschlusskosten für die Verbindung zwischen dem Netz und Ihrem Gebäude.

Unser Standardnetzanschluss umfasst eine Leitungslänge bis 10 m Anschlusslänge, gerechnet bis Straßenmitte Der Standartnetzanschluss berechnet sich aus den Hausanschlusskosten und dem Baukostenzuschuss ( BKZ ). Der BKZ ist der Kostenanteil, den Sie einmalig für den Bau und den Betrieb der vorgelagerten Netzebenen übernehmen.

 

Als Mieter oder Pächter benötigen Sie für die Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses die Einwilligung des Eigentümers.   

Die rechtlichen Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und beachten bitte die nachfolgenden Dokumente.

Nach Erhalt unseres Kostenvoranschlags und nach abschließender Klärung von eventuellen Rückfragen, senden Sie uns bitte die Auftragsbestätigung unterschrieben zurück.

Danach vereinbaren Sie bitte eine Ortstermin mit unseren zuständigen Mitarbeitern. Ansprechpartner und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte auch dem Kostenvoranschlag.

Nachdem Ihre Gasanlage und der Netzanschluss fertiggestellt ist und der von Ihnen und ihrem Installateur unterzeichnete Inbetriebsetzungsantrag vorliegt, kann der Zählereinbau erfolgen.

Für Geschäftskunden, Gewerbeobjekte und Mehrfamilienhäuser bietet es sich meist an, Anschlüsse mit höheren Leistungen als 90 kW und ggf. mehrere Zähler zu beantragen. Wir prüfen, ob es technisch und wirtschaftlich möglich ist, den Anschluss herzustellen und unterbreitet Ihnen ein individuelles Angebot mit einem Netzanschluss- und Netzanschlussnutzungsvertrag. Als Mieter oder Pächter benötigen Sie die Einwilligung des Eigentümers.

Beachten Sie bitte, dass in unsererm Netzgebiet ausschliesßlich L-Gas transportiert wird.

Als Ansprechpartner steht Ihnen unser Technischer Shared Service unter der Telefonnummer 02382  788107 gern zur Verfügung.
 

Sie haben noch Fragen zum Kostenvoranschlag?

Technischer Shared Service

Zusammen mit den Stadtwerken Ahlen

Telefon: 02382 / 788107

Sie haben noch Fragen zum Netzanschluss Gas?

Carsten Garn

Netzanschluss Gas

Telefon: 02382 / 788241