Trennung Ihres Netzanschlusses

Aktueller Hinweis zu den Kosten des endgültigen Rückbaus bzw. der Vorhaltepauschale:

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Netzbetreiber die Kosten der Stilllegung seinen Kunden nicht nach § 9 Abs. 1 NDAV auferlegen kann. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage hat daher das OLG die Revision zum BGH zugelassen; der betroffene Netzbetreiber hat fristwahrend Revision eingelegt. Das Urteil ist mithin nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, wie der BGH in dieser Sache entscheidet. Ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung oder höchstrichterliche Rechtsprechung sind mithin die Kosten über die Stilllegung eines Gasnetzhausanschlusses zugunsten einer alternativen Wärmeversorgung, individuell durch den Netzkunden zu tragen. 

Die Entscheidung des OLG Oldenburg hat ausschließlich die Frage der Kostentragung im Falle des endgültigen Rückbaus eines Gasnetzhausanschlusses durch den Kunden nach § 9 Abs. 1 NDAV zum Gegenstand. Es betrifft darüber hinaus nicht die Erhebung einer jährlichen Vorhaltepauschale. Ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung oder höchstrichterliche Rechtsprechung sind mithin die Kosten der Vorhaltung eines stillgelegten Gasnetzhausanschlusses durch den Netzkunden zu tragen. 

Sollten Sie Ihren Gasanschluss dauerhaft nicht mehr nutzen wollen, haben Sie grundsätzlich zwei Optionen: Vorübergehende Außerbetriebnahme / Inaktivität oder endgültiger Rückbau. 

 

Einen Gaszählerausbau melden Sie als eingetragener Vertragsinstallateur über dieses Formular an. 

 

 

Dabei bleibt der gesamte Netzanschluss erhalten und wird nur aus sicherheitstechnischen Gründen an der Hauptabsperreinrichtung (HAE) mit einem Sicherheitsstopfen verwahrt. Der Netzanschluss ist in vollen Umfang betriebsbereit und die Gasbelieferung kann jederzeit wieder aufgenommen werden - dies ist auch unabhängig von einem Ausbau der Messeinrichtung. Grundsätzlich entstehen auch bei diesem Gasanschluss weiterhin Unterhaltungskosten (Wartung, Reparatur und Erneuerung) für den Netzbetreiber, da eine jederzeitige Reaktivierung des Anschlusses möglich ist und auch sein soll, gerade dies ist der Charakter des “inaktiven Hausanschlusses”. Rechtlich wird die Erhebung dieses Vorhalteentgelts auf § 9 Abs. 1 Nr. 2 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gestützt.

 

Inwieweit Sie als Anschlussnehmer Ihre eigene Kundenanlage ordnungsgemäß verwahren und vor allem „jederzeit“ betriebsbereit halten, obliegt in Ihrer eigenen Verantwortlichkeit.

 

Die konkrete Höhe, der zum Ausgleich von der Netzgesellschaft Ahlen pauschal veranschlagten Kosten der Netzgesellschaft Ahlen, ergibt sich sodann aus dem Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV unter Ziff. 2.5.. Ersichtlich ist hier der Pauschalpreis zur Unterhaltung von inaktiven Gasanschlüssen von jährlich 120 Euro netto (142,80 Euro brutto).

 

Das Vorhalteentgelt entfällt, sobald der Netzanschluss kostenpflichtig endgültig Zurückgebaut wird.

 

Ein Antrag auf vorübergehende Außerbetriebnahme Ihres Netzanschlusses ist ganz einfach über unser Formular möglich.

Die Alternative für die weitere Behandlung Ihres Netzanschlusses wäre der endgültige Rückbau desselben. Bei einem Rückbau wird die Netzanschlussleitung von der allgemeinen Versorgungsleitung abgetrennt. Hierbei handelt es sich um eine endgültige Maßnahme, das heißt der Netzanschluss ist anschließend nicht mehr nutzbar und das Netzanschlussverhältnis wird einvernehmlich aufgelöst und der Anschlussnehmer verzichtet auf alle damit verbundenen Rechte am Netzanschluss (Leistungsbezugsrecht). Das Grundstück, auf dem sich der Netzanschluss bis zu seinem endgültigen Rückbau befand, gilt aus Sicht der Gasversorgung ab dann als nicht erschlossen. Eine erneute Versorgung ist nur mit einem neuen Anschluss möglich. Hierbei entstehen jedoch ebenfalls Kosten in nicht unerheblicher Höhe, die ebenfalls von Ihnen zu tragen wären. 

 

Die konkrete Höhe, der zum Ausgleich von der Netzgesellschaft Ahlen pauschal veranschlagten Kosten der Netzgesellschaft Ahlen, ergibt sich sodann aus dem Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV unter Ziff. 2.5.. Ersichtlich ist hier der Pauschalpreis zur Unterhaltung von inaktiven Gasanschlüssen von einmalig 1.613,07 Euro netto (1.919,55 Euro brutto).

 

Bitte haben Sie grundsätzlich Verständnis dafür, dass wir auf die geltend gemachten Kostenbeiträge nicht verzichten können, da diese uns real entstehenden Kosten ansonsten von allen anderen Gaskunden zu tragen wären.

 

Ein Antrag auf endgültigen Rückbau Ihres Netzanschlusses ist ganz einfach über unser Formular möglich.

Netzanschluss Trennung

1. Objektadresse

2. Wünschen Sie für Ihren Gasanschluss eine

3. Wunschtermin

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Wunschtermin mindestens 12 Wochen in der Zukunft liegt.

4. Kontaktdaten Antragsteller

5. Datenschutz und wichtige Informationen

Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen gefüllt sein.