Kundenanlage

Sie planen in unserem Netzgebiet Letztverbraucher in einer Kundenanlage im Rahmen von Mieterstrommodellen zu beliefern?

Bitte beachten Sie insbesondere die nachfolgenden Schritte vor Umsetzung:

  • Anmeldung der Kundenanlage durch ein Installationsunternehmen als Mieterstromanlage  
     
  • Anmeldung des Kundenwechsels zum Mieterstromlieferant mittels Formular Anmeldung der Belieferung eines Letztverbrauchers
     
  • Ordnungsgemäße Kündigung aller Stromlieferverträge zum Zeitpunktes des Wechsels zum Mieterstromlieferanten, d.h. dass eine Anmeldung eines Mieters in das Mieterstrommodell nur erfolgen kann, wenn der/die Mieter vorher zum angestrebten Zeitpunkt unter Beachtung ihrer Vertragsfristen fristgerecht ihren bisherigen Liefervertrag gekündigt hat/haben und der bisherige Lieferant dem Wechselzeitpunkt zugestimmt hat.
     
  • Beauftragung zum Zählerausbau erst zum Kündigungstermin der einzelnen Stromlieferverträge mittels Formular Zählerausbau
     


 Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der Bundesnetzagentur

 

Eine Besonderheit von Mieterstrommodellen ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Sie ist ein eigenständiges Modell und löst nicht die bekannten Mieterstrommodelle ab. Im Gegensatz zu den Mieterstrommodellen (Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a und b EnWG) gibt es bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG keine Übergabemessung (Summenzähler) und kein „Kundennetz“. Alle Messstellen – egal, ob teilnehmend oder nicht-teilnehmend – sind Bestandteil des öffentlichen Stromnetzes. Grundsätzlich sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, dieses Modell anzubieten. Auf Grund seiner Komplexität nehmen Sie aber bitte separat Kontakt mit uns auf, da es nach wie vor noch Klärungsbedarf zwischen den beteiligten Marktpartnern (Netzbetreiber, Gebäudebetreiber, Messstellenbetreiber, Stromlieferant) gibt.