Mieterstrom
Ihre Kundenanlage in Ahlen
Bitte beachten Sie insbesondere die nachfolgenden Schritte vor Umsetzung:
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der Bundesnetzagentur
Eine Besonderheit von Mieterstrommodellen ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Sie ist ein eigenständiges Modell und löst nicht die bekannten Mieterstrommodelle ab. Im Gegensatz zu den Mieterstrommodellen (Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a und b EnWG) gibt es bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG keine Übergabemessung (Summenzähler) und kein „Kundennetz“. Alle Messstellen – egal, ob teilnehmend oder nicht-teilnehmend – sind Bestandteil des öffentlichen Stromnetzes. Grundsätzlich sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, dieses Modell anzubieten. Auf Grund seiner Komplexität nehmen Sie aber bitte separat Kontakt mit uns auf, da es nach wie vor noch Klärungsbedarf zwischen den beteiligten Marktpartnern (Netzbetreiber, Gebäudebetreiber, Messstellenbetreiber, Stromlieferant) gibt.