Steckerfertige Erzeugungsanlagen
Wenn Sie erneuerbare Energien für den Eigenbedarf nutzen möchten, ist der Weg dorthin mittlerweile spürbar einfacher geworden. Dennoch gibt es bei der Inbetriebnahme von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken) – auch in Kombination mit einem Batteriespeicher – sowie von Kleinsterzeugungsanlagen wichtige rechtliche und technische Pflichten zu beachten.
Leistungsgrenzen: Die Wechselrichterleistung darf maximal 800 VA betragen. Die installierte Leistung der Solarmodule ist gesetzlich auf insgesamt 2.000 Wp (2 kWp) begrenzt.
Anmeldung: Eine Anmeldung bei uns als Netzbetreiber ist gesetzlich entfallen. Die Anlage muss lediglich innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden.
Zählerwechsel: Sollte Ihr Stromzähler noch kein moderner Zweirichtungszähler sein, tauschen wir diesen bei Bedarf kostenfrei für Sie aus.
Durch die VDE-Anwendungsregel (VDE-AR-N 4105) wurde eine neue Kategorie für größere, modulare Systeme – oft in Verbindung mit einem Batteriespeicher (z. B. zur ganztägigen Eigenverbrauchsoptimierung) – geschaffen: die Kleinsterzeugungsanlage.
Die Definition: Es handelt sich um Anlagen mit einer maximalen Wechselrichter-Ausgangsleistung von 800 VA, bei denen jedoch eine deutlich größere Solarmodul-Gesamtleistung von über 2.000 Wp bis maximal 7.000 Wp (7 kWp) („Überbauung“) zulässig ist.
Wichtige Netzanforderung: Die Wechselrichterleistung von max. 800 VA muss herstellerseitig fest (hardwareseitig oder per unveränderlichem Zertifikat) verriegelt sein. Rein softwareseitig per App gedrosselte Geräte, die theoretisch mehr leisten könnten, sind normativ nicht zulässig.
Pflicht zur Netzanmeldung & Formular: Da diese Anlagen die gesetzliche Modulgrenze für Steckersolargeräte (2.000 Wp) überschreiten, fallen sie nicht unter das vereinfachte, anmeldefreie Verfahren des Solarpakets I. Sie müssen vor der Inbetriebnahme offiziell bei uns als Netzbetreiber angemeldet werden.
Ihre Pflicht: Bitte melden Sie die Anlage in unserem Online-Portal an und nutzen Sie unser bereitgestelltes Formular "F1.2 Vereinfachter Anschlussprozess für Kleinsterzeugungsanlagen" für den Dokumentenupload im Anmeldeprozess.
Registrierungspflicht: Parallel zur Netzanmeldung müssen sowohl die Solaranlage als auch der Batteriespeicher im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des VDE FNN