Hinweis zur Nulleinspeisung

Der Ausbau von EEG-Anlagen ist in Ahlen schon sehr stark vorangeschritten. Dies führt zu einer deutlich höheren Netzauslastung und wir investieren daher in den nächsten Jahren viel in unsere Stromnetze, um diese für die Zukunft weiter auszubauen. Dennoch kann es sein, dass der betreffende Netzbereich an Ihrem Anlagenstandort zum jetzigen Zeitpunkt technisch vollständig ausgelastet ist und der Anschluss Ihrer EEG-Anlage an unser Netz derzeit nicht möglich ist.  Eine Alternative bereits heute Ihre und weitere Anlagen anschließen zu können, ist die sog. Nulleinspeisung. Hierbei wird der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ermöglicht, ohne das überschüssiger Storm in unser Netz eingespeist wird. Selbstverständlich führen wir die erforderlichen Netzausbaumaßnahmen - soweit für uns wirtschaftlich vertretbar - unverzüglich durch und bitten Sie insofern um Ihre Geduld. Nach Abschluss der Maßnahmen werden wir uns umgehend wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte stellen Sie daher VOR Planung und Installation der Anlage die Netzanschlussanfrage und reichen Sie uns alle Antragsunterlagen vollständig ein, denn es kann durchaus sein, das Ihr Anlagenstandort betroffen ist.

 

Hinweise zum Solarspitzengesetz

Im Rahmen des sogenannten Solarspitzengesetzes wurde die „60%-Begrenzung-Einspeiseleistung“ im § 9 EEG eingeführt. 

Ab Inbetriebnahme 25. Februar 2025 werden Intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen für PV-Anlagen ab 7 kW zur Pflicht. 

Bei Neuanlagen ohne intelligentes Messystem, Steuerungseinrichtung und erfolgreichem Test der Fernsteuerbarkeit wird die Einspeiseleistung auf 60 % der Nennleistung der PV-Anlage reduziert, um Einspeisespitzen zu vermeiden. Diese Begrenzung entfällt, sobald die oben genannten Bedingungen erfüllt werden.

Die Einspeisevergütung entfällt in Zeiten negativer Börsenstrompreise für Neuanlagen ab dem Ende des Kalenderjahres nach Ausstattung mit intelligentem Messystem, Steuerungseinrichtung und erfolgreichem Test der Fernsteuerbarkeit.

Ausnahmen gelten für Bestandsanlagen, Anlagen < 2 kWp und Direktvermarktungsanlagen.

Eine detaillierte Übersicht zu den Regelungen enthält auch unser Dokument zu den Technischen Vorgaben zum Einspeisemanagement.