Redispatch
Ihr Redispatch in Ahlen
Für die derzeit betroffene Anlagenbetreiber kommen die im Rahmen des Redispatch 2.0 neu hinzugekommenen Datenaustauschverpflichtungen und die hierfür vorgesehenen Kommunikationsprozesse hinzu. Grundsätzlich ist der Anlagenbetreiber per Gesetz für den Einsatz seiner Anlage und die Kooperation mit dem Netzbetreiber verantwortlich. Die Durchführung der notwendigen Abstimmungen mit dem Netzbetreiber kann aber an einen Dienstleister übertragen werden, der diese Aufgaben im Namen des Anlagenbetreibers übernimmt.