Nächste Schritte nach dem Ende der EEG-Förderung
Nach 20 Jahren endet die Förderung von Erzeugungsanlagen nach dem EEG. Das passiert zum Stichtag immer am 31.12. eines Jahres.
Ihre Anlage bleibt dennoch ein Gewinn für Sie und die Energiewende. Die Stromproduktion hört schließlich nicht auf. Es gibt unterschiedliche Optionen der Vergütung je nach Weiterbetrieb und Anlagenleistung. Sollten Sie uns keine Variante mitteilen, werden wir Ihre Anlage automatisch der Volleinspeisung/Überschusseinspeisung an Netzbetreiber zuordnen.
Varianten für Erzeugungsanlagen bis zu 100 kW
- Ihr bestehendes Messkonzept bleibt bestehen.
- Die Einspeisemenge wird weiterhin vergütet.
- Am sogenannten Jahresmarktwert orientiert sich die Höhe der Vergütung. Dieser wird jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber festgelegt. Im Folgejahr wird dieser im Januar online veröffentlicht.
- Die gesetzlich vorgesehene Pauschale von ca. 0,4 Cent/kWh wird vom Jahresmarktwert bei der Errechnung der Vergütung abgezogen.
- Bis zum 31.12.2027 ist die Auszahlung zum Jahresmarktwert möglich.
- Für die Volleinspeisung ist ein Messsystem wie ein RLM-Zäher oder iMS notwendig. Diese erfassen Ihre Energiemengen viertelstündlich.
- Der Direktvermarkter wird von Ihnen als Anlagenbetreiber beauftragt.
- Die Anmeldung der Anlage übernimmt der Direktvermarkter und übermittelt diese sonstige Direktvermarktung der Netzgesellschaft Ahlen.
- Sie erhalten von der Netzgesellschaft Ahlen keine Vergütung für den eingespeisten Strom.
- Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Vermarkter.
- Eventuell muss ein Elektroinstallateur Ihren Zählerschrank umbauen.
- Sie erhalten Ihre Vergütung durch die Netzgesellschaft Ahlen für die Einspeisung des überschüssigen Stroms.
- Am sogenannten Jahresmarktwert orientiert sich die Höhe der Vergütung. Dieser wird jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber festgelegt. Im Folgejahr wird dieser im Januar online veröffentlicht.
- Bis zum 31.12.2027 ist die Auszahlung zum Jahresmarktwert möglich.
- Die gesetzlich vorgesehene Pauschale von ca. 0,4 Cent/kWh wird vom Jahresmarktwert bei der Errechnung der Vergütung abgezogen.
- Bitte beauftragen Sie dazu einen zugelassenen Installateur.
- Informieren Sie uns bitte nach erfolgter Deinstallation. Im Anschluss erhalten Sie eine Schlussrechnung.