Photovoltaikanlage anmelden
Ihre PV-Anlage in Ahlen
Wir bitten um Geduld bei der Bearbeitung
Liebe Einspeiserinnen und Einspeiser,
Photovoltaik-Anlagen liegen aktuell voll im Trend. Im Sinne der Energiewende finden wir das sehr erfreulich. Damit häufen sich allerdings die Anfragen zur Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen.
Die Folge ist leider eine verzögerte Bearbeitung der Anfragen. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Sie können uns dabei helfen die Bearbeitungszeit zu verkürzen, indem Sie vollständige Antragsunterlagen über unser Online-Portal einreichen und danach auf telefonische und schriftliche Anfragen zur Bearbeitung Ihres Antrags zu verzichten. Dies verzögert lediglich die weitere Bearbeitung.
Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise.
Für Ihr Verständnis und Ihre Geduld bedanken wir uns herzlich.
Ihre Anlage melden Sie bitte mit den u.a. Anmeldeunterlagen nach erfolgter Registrierung in unserem Onlineportal unter dem Punkt "Erzeugungsanlage anmelden" an. Vor Inbetriebnahme der Anlage reichen Sie uns bitte u.a. Inbetriebsetzungsformulare ein.
Bitte beachten Sie unter der Rubrik Aktuelles unsere Hinweise.
Anleitung Registrierung Portal
Anleitung Anmeldung Erzeugungsanlage - enthält eine Übersicht der benötigten Anmeldeformulare sowie die Darstellung der Antragstrecke
Reichen Sie bitte die für die Niederspannung und Mittelspannung nachfolgenden Formulare als pdf-Dokumente ein. Falls bestehende Anlagen erweitert/geändert werden, muss die Netzverträglichkeit erneut geprüft werden. Dies gilt auch bei bereits zugesagter Leistung, wenn technische Änderungen oder eine Erweiterung der Anlage geplant werden.
Sollten Sie mit Ihrer Anlage am Mieterstrommodell teilnehmen wollen, beachten Sie bitte unbedingt die Wichtigen Informationen unter unser Rubrik Kundenanlage & Mieterstrom.
Mittelspannung
Lageplan
Messkonzepte
Bitte reichen Sie nachfolgende Unterlagen vor Inbetriebnahme der Anlage ein:
Niederspannung
Kopie der Registrierung im Marktstammdatenregister - spätestens 4 Woche nach Inbetriebnahme
Mittelspannung
Kopie der Registrierung im Marktstammdatenregister - spätestens 4 Woche nach Inbetriebnahme
Hinweise
Inbetriebsetzungsantrag - bitte senden Sie diesen nur bei einem Zählertausch an zaehlerwesen@stadtwerke-ahlen.de.
Nach erfolgter Inbetriebsetzung und Registrierung Ihrer Anlage im Markstammdatenregister registriert, sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Einspeisevergütung erfüllt.
Wir bieten Ihnen im ersten Jahr eine monatliche Abschlagszahlung an; die darauf folgenden Abschlagszahlungen richten sich nach der tatsächlichen Einspeisemenge und werden bei der Endabrechnung kalenderjährlich neu festgelegt.
Eine Übersicht über die gültigen Vergütungssätze erhalten Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Sollten Sie eine Anpassung der Abschlagszahlung wünschen oder haben Sie Fragen zur kaufmännischen Abwicklung, erreichen Sie uns unter einspeisung@netzgesellschaft-ahlen.de.
Ihren abgelesenen Zählerstand teilen Sie uns bitte spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres über unser Online-Formular mit.
Es gibt verschiedene Gründe, dass eine Einspeiseanlage auf einen anderen Eigentümer übertragen wird; dazu senden Sie uns bitte das Formular Betreiberwechsel zu.
Beachten Sie bitte, dass ein Betreiberwechsel innerhalb von 4 Wochen im Markstammdatenregister gemeldet werden muss.
Wechsel der Veräußerungsform / Direktvermarktung - Einspeisevergütung
Gemäß § 21b EEG 2021 muss jeder Erzeugungsanlage einer Veräußerungsform zugewiesen sein. Anlage dürfen nur zum ersten Kalendertag eines Monats zwischen der Formen wechseln. Bitte reichen Sie uns dazu dieses Formular ein.
Wechsel zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung
Gemäß § 100 EE 2021 bzw. §48 EEG 2023 wurde ein neuer Vergütungstatbestand für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum nach dem 29.07.2022 -sog. Volleinspeisevergütung- geschaffen. In diesem Fall erhöht sich der anzulengende Wert in Abhängigkeit der Leistungsstufe. Sollten Sie Ihre Anlage von Teileinspeisung auf Volleinspeisung umstellen wollen, teilen Sie uns dies bitte bis zum 01.12. des vorangegangenen Kalenderjahres mit. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Hinweis der Clearingstelle.
Bitte informieren Sie sich entsprechend über die zum Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage geltende Gesetzgebung und berücksichtigen Sie, dass auch während der Laufzeit Ihrer Erzeugungsanlage Gesetzesänderungen möglich sind.