Informationen für Einspeiser - EEG
Sie planen in unserem Netzgebiet eine EEG-Anlage und/oder Speicher in der Niederspannung/Mittelspannung oder eine Steckerfertige Erzeugungsanlage anzuschließen?
Um Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren zu können, benötigen wir im ersten Schritt das Anmeldeformular. Danach folgen Sie den weiteren Schritten bis zum Erhalt der Einspeisevergütung.
Ihren vollständigen digital ausgefüllten Antrag senden Sie bitte über das Kontaktformular als pdf-Datei an uns.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge in o. g. Form und als jeweiliges Einzeldokument (kein Gesamt-pdf!) bearbeiten werden!
1. Anmeldeformular
Reichen Sie bitte die für die Niederspannung und Mittelspannung aufgeführten Formulare und Anträge sowie einen aktuellen Lageplan ein. Falls bestehende Anlagen erweitert/geändert werden, muss die Netzverträglichkeit erneut geprüft werden. Dies gilt auch bei bereits zugesagter Leistung, wenn technische Änderungen oder eine Erweiterung der Anlage geplant werden.
Sollten Sie mit Ihrer Anlage am Mieterstrommodell teilnehmen wollen, beachten Sie bitte unbedingt die Wichtigen Informationen unter unser Rubrik Kundenanlage & Mieterstrom.
Niederspannung
Antragstellung
Anmeldung zum Anschluss an das Stromversorgungsnetz
Datenblatt Erzeugungsanlage
Datenblatt für Speicher
Mittelspannung
Antragstellung
Datenblatt Netzrückwirkungen
Datenblatt Erzeugungsanlage
Steckerfertige PV-Anlagen
im Sinne des EEG sind Anlagen, mit einer maximalen Scheinleistung von 600 VA, die entweder fest oder über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen sind. Im vereinfachten Antragsverfahren senden Sie uns dazu bitte die folgenden Unterlagen zu. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des VDE FNN.
Antrag Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 600 VA
Datenblätter der PV-Module und Wechselrichter
Einheitenzertifikat der Wechselrichter
Zertifikat des Netz- und Anlagenschutzes (NA-Schutz)
Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister
2. Netzverträglichkeitsprüfung
Nach Erhalt Ihres Antrages wird jede Anlage durch uns auf ihre Netzverträglichkeit geprüft. Diese Netzverträglichkeitsprüfung ist in der Niederspannung für Sie kostenlos und Sie erhalten nach erfolgter Prüfung die schriftliche Rückmeldung.3. Rückantwort zum Anschlussbegehren
Je nach Anlagenart und -größe kann die Bearbeitung dieser Netzanfrage einige Wochen in Anspruch nehmen.
4. Inbetriebsetzung
Nach erfolgter Zusage stellen Sie bitte nach Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage den Inbetriebsetzungsantrag. Die Inbetriebsetzung kann nur erfolgen, wenn folgende Unterlagen vollständig eingereicht wurden:
Niederspannung
Inbetriebsetzungsantrag
Auftragsformular Reduzierung Einspeiseleistung größer 25 kW / kleiner 100 kW
Auftragsformular Reduzierung Einspeiseleistung größer 100 kW
Technische Mindestanforderungen für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105:2018-11 E.1-E.8
Erklärung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement
Bestätigung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement
Nachweis des Inbetriebnahmezeitpunktes mit Zeugen (optional)
Zur Verfügungstellung einer Kopie der Registrierung im Marktstammdatenregister
Mittelspannung
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E1-E4
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E5
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E6-E15
Auftragsformular Reduzierung Einspeiseleistung größer 100 kW
Bestätigung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement
Zur Verfügungstellung einer Kopie der Registrierung im Marktstammdatenregister
Diese Unterlagen erhalten Sie von dem Hersteller oder von Ihrem Installateur
Anmeldeunterlagen nach VDE-AR-N 4105 (Anhang E1-E8)
Anmeldeunterlagen nach VDE-AR-N 4110 (Anhang E1-E15)
Schematische Darstellung des Messkonzeptes
Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage
Hinweise
Anschlussschema Einspeisemanagement
Technische Vorgaben zum Einspeisemanagement
Bitte beachten Sie, dass seit dem 31. Januar 2019 das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzangentur online ist. Damit die entsprechenden Vergütungen nach dem EEG ohne Abzüge ausgezahlt werden können, müssen die vom Gesetzgeber vorgesehen Fristen zur Registrierung eingehalten werden.
5. Einspeisevergütung
Haben Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zugesandt und Ihre Anlage im Markstammdatenregister registriert, sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Einspeisevergütung erfüllt.
Sie erhalten jetzt von uns die endgültige Bestätigung in Form einer Abrechnungsvereinbarung, die Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden. Wir bieten Ihnen darin im ersten Jahr eine monatliche Abschlagszahlung an. Die darauf folgenden Abschlagszahlungen richten sich nach der tatsächlichen Einspeisemenge und werden bei der Endabrechnung kalenderjährlich neu festgelegt.
Sollten Sie eine Anpassung der Abschlagszahlung wünschen oder haben Sie Fragen zur kaufmännischen Abwicklung, erreichen Sie uns unter einspeisung@netzgesellschaft-ahlen.de oder telefonisch unter 02382 788232.
Ihren abgelesenen Zählerstand teilen Sie uns bitte spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres über unser Online-Formular mit.
Betreiberwechsel
Es gibt verschiedene Gründe, dass eine Einspeiseanlage auf einen anderen Eigentümer übertragen wird; dazu senden Sie uns bitte das Formular Betreiberwechsel zu.
Beachten Sie bitte, dass ein Betreiberwechsel innerhalb von 4 Wochen im Markstammdatenregister gemeldet werden muss.
Allgemeine Hinweise / Aktuelles
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die technischen Anschlussbedingungen für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen wie Wind, Sonne und Biomasse geregelt. Informationen zum EEG finden Sie auch auf den Seiten der Clearingstelle EEG KWKG.
EEG Umlage auf den Eigenverbrauch
Die EEG-Umlage muss jeder Letzverbraucher und Eigenversorger zahlen; sie wird jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber neu festgelegt. Allgemeine Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bekanntermaßen ist die EEG-Umlage auf Eigenversorgung durch das EEG 2021 geändert worden. Insbesondere die Änderung der sogenannten „Kleinanlagenregelung“ für EE-Anlagen auf 30 kW bis 30.000 kWh/a (bisher 10 kW und 10000 kWh/a) ist von großer Bedeutung. Insbesondere folgende Punkte sind zu beachten:
Beachten Sie bitte, die EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 ersatzlos abgeschafft.
Markstammdatenregister
Informationen zu den Registrierungspflichten finden Sie hier.
Wechsel der Veräußerungsform / Direktvermarktung - Einspeisevergütung
Gemäß § 21b EEG 2021 muss jeder Erzeugungsanlage einer Veräußerungsform zugewiesen sein. Anlage dürfen nur zum ersten Kalendertag eines Monats zwischen der Formen wechseln. Bitte reichen Sie uns dazu dieses Formular ein.
Veröffentlichungspflichten zum EEG
Unsere gesetzlichen Veröffentlichungspflichten finden Sie hier.
Kurzinformationen zu EEG-Anlagen mit Vergütungsende
Kurzinformation
Übersicht Vergütung ausgeförderte Anlagen
end faq
Bitte informieren Sie sich entsprechend über die zum Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage geltende Gesetzgebung und berücksichtigen Sie, dass auch während der Laufzeit Ihrer Erzeugungsanlage Gesetzesänderungen möglich sind.