Informationen für Einspeiser - KWKG

Sie planen, in unserem Netzgebiet eine KWKG-Anlage in der Niederspannung oder Mittelspannung anzuschließen?

Um Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren zu können, benötigen wir im ersten Schritt das Anmeldeformular. Danach folgen Sie den weiteren Schritten bis zum Erhalt der Einspeisevergütung.

Ihren vollständigen digital ausgefüllten Antrag senden Sie bitte über das Kontaktformular als pdf-Datei an uns.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge in o. g. Form und als jeweiliges Einzeldokument (kein Gesamt-pdf!) bearbeiten werden! 

 

1. Anmeldeformular

Reichen Sie bitte die für die Niederspannung und Mittelspannung aufgeführten Formulare und Anträge sowie einen aktuellen Lageplan ein. Falls bestehende Anlagen erweitert/geändert werden, muss die Netzverträglichkeit erneut geprüft werden. Dies gilt auch bei bereits zugesagter Leistung, wenn technische Änderungen oder eine Erweiterung der Anlage geplant werden.


Niederspannung
Antragstellung
Anmeldung zum Anschluss an das Stromversorgungsnetz
Datenblatt Erzeugungsanlage
Datenblatt für Speicher


Mittelspannung
Antragstellung
Datenblatt Netzrückwirkungen
Datenblatt Erzeugungsanlage

2. Netzverträglichkeitsprüfung

Nach Erhalt Ihres Antrages wird jede Anlage durch uns auf ihre Netzverträglichkeit geprüft. Diese Netzverträglichkeitsprüfung ist in der Niederspannung für Sie kostenlos und Sie erhalten nach erfolgter Prüfung die schriftliche Rückmeldung.

3. Rückantwort zum Anschlussbegehren

Je nach Anlagenart und -größe kann die Bearbeitung dieser Netzanfrage einige Wochen in Anspruch nehmen. 

4. Inbetriebsetzung

Nach erfolgter Zusage stellen Sie bitte nach Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage den Inbetriebsetzungsantrag. Die Inbetriebsetzung kann nur erfolgen, wenn folgende Unterlagen vollständig eingereicht wurden: 

Niederspannung
Inbetriebsetzungsantrag
Auftragsformular Reduzierung Einspeiseleistung größer 100 kW
Technische Mindestanforderungen für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105:2018-11
Bestätigung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement
Nachweis des Inbetriebnahmezeitpunktes mit Zeugen (optional)


Mittelspannung
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E1-E4
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E5
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E6-E15
Auftragsformular Reduzierung Einspeiseleistung größer 100 kW
Bestätigung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement


Diese Unterlagen erhalten Sie von dem Hersteller oder von Ihrem Installateur
Anmeldeunterlagen nach VDE-AR-N 4105 (Anhang E1-E8)
Anmeldeunterlagen nach VDE-AR-N 4110 (Anhang E1-E15)
Schematische Darstellung des Messkonzeptes
Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage  

Hinweise
Anschlussschema Einspeisemanagement
Technische Vorgaben Einspeisemanagement


Bitte beachten Sie, dass seit dem 31. Januar 2019 das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzangentur online ist. Damit die entsprechenden Vergütungen nach dem KWKG ohne Abzüge ausgezahlt werden können, müssen die vom Gesetzgeber vorgesehen Fristen zur Registrierung eingehalten werden.

5. Einspeisevergütung

Haben Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zugesandt und Ihre Anlage im Markstammdatenregister sowie beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert, sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Einspeisevergütung erfüllt.

Sie erhalten jetzt von uns die endgültige Bestätigung in Form einer Abrechnungsvereinbarung, die Sie uns bitte unterschrieben zurücksenden. Wir bieten Ihnen darin im ersten Jahr eine monatliche Abschlagszahlung an. Die darauf folgenden Abschlagzahlungen richten sich nach der tatsächlichen Einspeisemenge und werden bei der Endabrechnung kalenderjährlich neu festgelegt. 

Sollten Sie eine Anpassung der Abschlagszahlung wünschen oder haben Sie Fragen zur kaufmännischen Abwicklung, erreichen Sie uns unter einspeisung@netzgesellschaft-ahlen.de oder telefonisch unter 02382  788232. 

Ihren abgelesenen Zählerstand teilen Sie uns bitte spätestens bis zum 31. März des Folgejahres über unser Online-Formular mit. 

Betreiberwechsel

Es gibt verschiedene Gründe, dass eine Einspeiseanlage auf einen anderen Eigentümer übertragen wird; dazu senden Sie uns bitte das Formular Betreiberwechsel zu.

Bitte beachten Sie, dass der Betreiberwechsel innerhalb von 4 Wochen der Bundesnetzangentur (Markstammdatenregister) sowie dem BAFA gemeldet werden muss.

Allgemeine Hinweise

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist u.a. die Abnahme von KWK-Strom und die Zahkungen durch die Netzbetreiber geregelt. Informationen zum KWKG finden Sie hier.


EEG Umlage auf den Eigenverbrauch

Die EEG-Umlage muss jeder Letzverbraucher und Eigenversorger zahlen; sie wird jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber neu festgelegt. Allgemeine Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Die Änderung der EEG-Umlageprivilegierung (30 kW und 30.000 kWh/a) ist nicht auf KWKG-Anlagen anzuwenden, hier bleibt es bei den 10 kW bis 10000 kWh/a. Beachten Sie bitte, die EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 ersatzlos abgeschafft.

KWKG negative Preise
Im allgemeinen sind alle KWK-Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2016 von der Regelung des § 7 KWKG 2016 betroffen. Bei diesen Anlagen verringert sich der Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen auf null, für Zeiträume, in denen der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland am Spotmarkt der Strombörse im Sinn des § 3 Nummer 43a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der vortägigen Auktion null oder negativ ist. Der während eines solchen Zeitraums erzeugte KWK-Strom wird nicht auf die Dauer der Zahlung nach § 8 angerechnet.

Die tabellarische Übersicht der Fälle nach § 7 KWKG finden Sie auf den Seiten der Übertragunsgnetzbetreiber. Wir haben die Regelungen hier noch einmal für Sie zusammengefasst.

Markstammdatenregister
Informationen zu den Registrierungspflichten finden Sie hier.

Bundesamt für Ausfuhrkontrolle
Informationen zur  Registrierungspflicht Ihrer Anlage  finden Sie hier.

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Bitte informieren Sie sich entsprechend über die zum Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage geltende Gesetzgebung und berücksichtigen Sie, dass auch während der Laufzeit Ihrer Erzeugungsanlage Gesetzesänderungen möglich sind.