Steuerbare Verbrauchseinrichtungen


Informationen zur Konkretisierung des §14a EnWG

Mit den Regelungen im §14a EnWG werden von der Bundesnetzagentur Rahmenbedingungen mit dem Ziel definiert, steuerbare Verbraucheinrichtungen kurzfristig, sicher und schnell in das Stromnetz zu integrieren.



Das Wichtigste im Überblick

  • Ab dem 01.01.2024 ist die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung von definierten Verbrauchsanlagen sowohl von Netzbetreiber- als auch von Anlagenbetreiberseite verpflichtend. Dabei wird ein rechtlich verbindliches Verhältnis zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber geschlossen.
  • Für Bestandsanlagen, welche bis zum 31.12.2023 an das Netz angeschlossen wurden, gelten Übergangsfristen oder Bestandsschutz.

  •  Sie profitieren insbesondere von reduzierten Netzentgelten und einem beschleunigten Anschluss der Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung. Im Gegenzug dazu müssen Sie eine zeitliche Reduzierung der Anlagenleistung im Engpassfall zulassen. 

Weitere Informationen haben wir in unserer Kundeninformation für Sie zusammengefasst.


Steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden

Um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung bei uns anzumelden, wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur. Er meldet das Gerät über die nachfolgenden Formulare bei uns an. Die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung und die entsprechenden Nachweise senden Sie bitte nur an die E-Mail-Adresse steuve@netzgesellschaft-ahlen.de

Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung

Allgemeine Bedingungen 
Erläuterung zu den Allgemeinen Bedingungen
Datenblatt Stromspeicheranlagen
Preisblatt §14a EnWG